Erhöhung der AHV-Beiträge per 1. Januar 2020

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8.4 auf 8.7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitrg von 10.25% auf 10.55%. Arbeitgeber und Arbeitnehmernde teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt in Kraft
Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen, womit die Steuerreform am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Ab 2020 fliessen zusätzlich rund CHF 2 Milliarden pro Jahr in die AHV. Davon stammen rund 800 Millionen aus der Bundeskasse.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020

 ArbeitgeberArbeitnehmerTotal
AHV 4.35% (bisher: 4.20%)4.35% (bisher: 4.20%)8.70% (bisher: 8.40%)
IV0.70%0.70%1.40%
EO0.225%0.225%0.45%
Total 5.275% (bisher: 5.125%)5.275% (bisher: 5.125%)10.55% (bisher: 10.25%)

Weitere Informationen finden sie hier.  www.ahv-iv.ch

Was ist zu tun?
Vor dem ersten Lohnlauf muss in den Mandanteneinstellungen der neue Satz hinterlegt werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 5.275 Prozent.