Erhöhung der AHV-Beiträge per 1. Januar 2020
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8.4 auf 8.7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitrg von 10.25% auf 10.55%. Arbeitgeber und Arbeitnehmernde teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt in Kraft
Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen, womit die Steuerreform am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Ab 2020 fliessen zusätzlich rund CHF 2 Milliarden pro Jahr in die AHV. Davon stammen rund 800 Millionen aus der Bundeskasse.
Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV | 4.35% (bisher: 4.20%) | 4.35% (bisher: 4.20%) | 8.70% (bisher: 8.40%) |
IV | 0.70% | 0.70% | 1.40% |
EO | 0.225% | 0.225% | 0.45% |
Total | 5.275% (bisher: 5.125%) | 5.275% (bisher: 5.125%) | 10.55% (bisher: 10.25%) |
Weitere Informationen finden sie hier. www.ahv-iv.ch
Was ist zu tun?
Vor dem ersten Lohnlauf muss in den Mandanteneinstellungen der neue Satz hinterlegt werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 5.275 Prozent.