Anpassungen Lohn 2016
Bern, 12.11.2014 – Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend
- Auf unserer Seite über den SelectLine Lohn, finden sie die notwendigen Informationen für die Sozialversicherungen und die Quellensteuer.