Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Entwicklung der MwSt-Sätze gemäss estv.admin.ch
Link zur MwSt-Info 19 auf estv.admin.ch
MWST-Info 19
Anpassen der Mehrwertsteuersätze in SelectLine
- Anpassen der Steuerschlüssel
Der erste Schritt zur Anpassung der neuen Mehrwertsteuersätze ist die Anpassung der jeweiligen Steuerschlüssel. Nachstehend sehen sie Bilder der wichtigsten Steuerschlüssel/Steuersätze aus SelectLine und wie sie angepasst werden müssen. Sind die Steuerschlüssel mit den korrekten Steuersätzen angepasst, kann bereits gebucht werden.
Wichtig:
Diese Abbildungen sind Muster aus dem Muster-Mandanten. Bei Ihren Steuersätzen könnten andere Konti hinterlegt sein. Steuerschlüssel könnten anders verwendet worden oder nicht vorhanden sein. Bei Unsicherheiten rufen sie uns einfach an.Verwendung der „a“ Steuerschlüssel
Die Steuerschlüssel mit einem „a“ sind die Schlüssel, die im jeweiligen Jahr für die Ausnahme verwendet werden.
Also „2a“ im Jahr 2017 für Leistungen/Lieferungen die im Jahr 2018 erbracht werden
(Ich verrechne im Jahr 2017 Dienstleistungen die erst im Jahr 2018 erbracht werden)
oder „2a“ im Jahr 2018 für Leistungen/Lieferungen die im Jahre 2017 erbracht worden sind
(Ich verrechne im Jahr 2018 Ware, die im Dezember 2017 geliefert wurde).
Der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung ist massgebend.
- Druck der MwSt-Abrechnung aus SelectLine Rechnungswesen
Wenn sie keine Finanzbuchhaltung einsetzen, dann ist dieser Abschnitt nicht relevant für sie.
Für den richtigen Druck, müssen die MWST Formular und die MWST-Formularzuordnung angepasst werden. Diese Anpassung muss spätestens vor dem Druck des Q4 / 2017 gemacht werden.
- Weitere Informationen von SelectLine und der Mehrwertsteuerverwaltung
SelectLine Anpassung MwSt-Sätze per 01.01.2018
1. Anpassen der Stuerschlüssel
1.a Umsatzsteuer
1.b Vorsteuer
2. Anpassen Steuerschlüssel bei vereinnahmtem Entgelt
Bei vereinnahmten Entgelt sind die Steuerschlüssel wie folgt anzupassen:
Bei dem jeweiligen Schlüssel ist der Änderungsschlüssel zu hinterlegen, damit Bei Rechnungen aus dem Jahre 2017 auch die Zahlungen mit 8% vom Konto „nicht fällig“ auf das Konto „fällig“ umgebucht werden.
Der Schlüssel wird geändert im Moment in dem die Verbuchung in der Fibu stattfindet.