Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Bestimmungen gelten als Grundlage des Geschäfts­verkehrs zwischen der SPEKTRA NETCOM AG als Lieferantin und dem Kunden, sofern sie der Kunde nicht schriftlich ablehnt. Sie haben Gültig­keit auch für jede einzelne Bestellung im Rahmen des Geschäftsverhält­nisses der Parteien. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen unter den Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, etc.) werden von SPEKTRA NETCOM AG, auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen, nicht anerkannt

    Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationen­rechts.

  2. Preise
    Bei Warenbestellungen kommen grundsätzlich die zum Bestellzeitpunkt gültigen Preise zur Anwendung, sofern nicht durch eine zum Bestellzeit­punkt gültige schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    SPEKTRA NETCOM AG behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Preisauf­schläge bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhö­hungen, Erhöhungen der Transportkosten, Währungsschwankungen, etc., eintreten.

    Für Dienstleistungen gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Preise der aktuellen SPEKTRA NETCOM AG-Preisliste.

  3. Bestellungen

    Bestellungen für Waren und Dienstleistungen können telefonisch, schrift­lich, per Fax, oder per E-Mail erfolgen. SPEKTRA NETCOM AG kann die Annahme der Bestellung von der Unterzeichnung eines entsprechenden Kaufvertrages durch den Kunden abhängig machen. In jedem Fall muss eine unterschriebene Bestellung oder eine Auftragsbestätigung der SPEKTRA NETCOM AG vorliegen.

  4. Zahlungskonditionen

    Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen für Waren und Leistungen innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegli­che Abzüge zur Zahlung fällig. Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung Verzug ein.
    Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantiean­sprüche gegenüber SPEKTRA NETCOM AG oder deren Zulieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- oder Restkaufpreis bzw. Gesamtbetrag des Projektes bei Dienstleistungen per sofort fällig.

  5. Lieferungserfüllung, Versand, Transport

    Der Erfüllungsort für Warenlieferungen ist für beide Parteien am Sitz der SPEKTRA NETCOM AG. Liefertermine der SPEKTRA NETCOM AG können nur dann als verbindlich angesehen werden, wenn der entspre­chende Lieferant die Termine gegenüber SPEKTRA NETCOM AG ein­hält. SPEKTRA NETCOM AG lehnt jede Haftung für verspätete Lieferun­gen ab. Nutzen und Gefahr an der gelieferten Ware gehen mit deren Verlassen des Betriebsareals von SPEKTRA NETCOM AG(bzw. des Betriebsareals des Zulieferers im Falle von Direktlieferung) auf den Besteller (Kunden) über. Dies gilt auch, wenn porto- und frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Kunde hat die Vollständigkeit sofort nach Erhalt zu prüfen und bei allfälligen Mängeln unverzüglich schriftliche Mängelrüge zu erheben.

  1. Installation/Inbetriebnahme (Hardware, Software)
    Ordnungsgemässe Installation und Inbetriebnahme von Hard- und Software, sowie Zubehör liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde kann SPEKTRA NETCOM AG mit der kostenpflichtigen Installation, Inbetriebnahme, Instruktion, Schulung und Betreuung beauftragen. Für diese Leistungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, die Honoraransätze für Arbeits- und Reisezeit und die Spesenregelung der jeweils aktuellen SPEKTRA NETCOM AG-Preisliste.

    Für Software gelten insbesondere die Lizenzbestimmungen und Markenschutzrechte des jeweiligen Herstellers. SPEKTRA NET­COM AG lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Sicherstellung der durch die von SPEKTRA NETCOM AG gelieferten Softwareprodukte bearbeiteten Kunden­daten ab. Dies gilt auch, wenn SPEKTRA NETCOM AG-Mitarbeiter kundenindividuelle Software- oder Formularanpassun­gen für den Kunden vorgenommen haben.
    Individualsoftware gilt dann als abgenommen, wenn der Kunde innert 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftlichen Beanstandungen erhebt.

  2. Garantie

    SPEKTRA NETCOM AG gewährt auf Hard- und Software ausschliesslich die vom Hersteller vorgegebene Garantie. Garantie­leistungen können nur bei sachgemässer Behandlung erbracht werden. Schäden, die durch Einwirkungen von Aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht worden sind, werden ausge­schlossen. Die Garantieleistung ist nach Wahl von SPEKTRA NETCOM AG auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preismin­derung beschränkt. Die Transportkosten für Reparatur- und Austauschleistungen gehen zu Lasten des Kunden. Durch ein­zelne Garantiearbeiten oder Garantielieferung erfährt die Garantiezeit für die Hauptlieferung keine Verlängerung.

  3. Rücknahmebedingunge

    Grundsätzlich erlischt das Rückgaberecht mit dem Öffnen der Originalverpackung – dies gilt für Hard- und Software. Jegliche Rücksendungen (z.B. Fehllieferungen) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SPEKTRA NETCOM AG. Die Produkte sind in jedem Fall originalverpackt und unbeschädigt innerhalb der von SPEKTRA NETCOM AG vorgegebenen Frist auf Kosten des Kunden zurückzusenden.

  4. Support – Hotline

    Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen. Werden solche zusätzlichen Leistungen telefonisch oder vor Ort durch SPEKTRA NETCOM AG erbracht, gelten, sofern nichts anderes vereinbart, die in der SPEKTRA NETCOM AG-Preisliste aufge­führten Honorar- bzw. Spesenansätze.

  5. Eigentumsvorbehalt

    SPEKTRA NETCOM AG behält sich bis zur vollständigen Bezah­lung des Rechnungsbetrages und allfälliger Mahngebühren das Eigentumsrecht an der betreffenden Lieferung vor. Sie ist berech­tigt, diesen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbe­haltsregister eintragen zu lassen. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, kann SPEKTRA NETCOM AG die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen.

  6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Affoltern am Albis/Schweiz. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

    Obfelden, 1. Dezember 2014
    Spektra Netcom AG, Bachstrasse 29, CH-8912 Obfelden